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Kein Anspruch auf Jahresabrechnung mehr gegen Wohnungsverwalter

(18.07.2024) Auf­grund der gro­ßen Re­form des Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­set­zes (WEG) hat der BGH in einem wei­te­ren Punkt seine Recht­spre­chung ge­än­dert: Der An­spruch des ein­zel­nen Ei­gen­tü­mers auf Er­stel­lung der Jah­res­ab­rech­nung rich­tet sich nicht mehr gegen den Ver­wal­ter, son­dern gegen die Ge­mein­schaft der Im­mo­bi­li­en­eig­ner.

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