Mandatsgesellschaft: Anwaltskooperationen brauchen keine Zulassung mehr
(19.07.2024) Seit 2022 müssen Sozietäten sich bei der Kammer zulassen. Seitdem verlangten manche Kammern eine Zulassung auch bei nur kurzzeitigen Zusammenschlüssen zur gemeinsamen Mandatsbearbeitung. Jetzt will der Gesetzgeber nur noch eine Anzeige haben - doch eine wichtige Konstellation bleibt außen vor.