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Abfallgebühren: Zahlt ein Mieter nicht, ist der Vermieter dran

(06.08.2024) Es ist rech­tens, wenn eine Stadt in ihrer Ab­fall­sat­zung be­stimmt, dass nach ver­geb­li­cher Zah­lungs­auf­for­de­rung ge­gen­über einem Mie­ter des­sen Ver­mie­ter zur Zah­lung der Ab­fall­ge­büh­ren her­an­ge­zo­gen wer­den kann. Dies sei hat das VG Frei­burg ent­schie­den.

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