"Gelten nicht als mitvermietet": Vermieter muss trotz Klausel Geschirrspüler reparieren
(08.08.2024) Eine AGB des Vermieters, wonach vorhandene technische Geräte "als nicht mitvermietet gelten", schließt Gewährleistungsansprüche des Mieters im Fall eines Defekts nicht aus: Das LG Berlin II hielt die Klausel für unklar.