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"Gelten nicht als mitvermietet": Vermieter muss trotz Klausel Geschirrspüler reparieren

(08.08.2024) Eine AGB des Ver­mie­ters, wo­nach vor­han­de­ne tech­ni­sche Ge­rä­te "als nicht mit­ver­mie­tet gel­ten", schlie­ßt Ge­währ­leis­tungs­an­sprü­che des Mie­ters im Fall eines De­fekts nicht aus: Das LG Ber­lin II hielt die Klau­sel für un­klar.

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