Berufung: Erst begründen lassen, dann Verwerfung ankündigen
(12.08.2024) Ein Gericht muss zumindest die Berufungsbegründung abwarten, bevor es entscheidet, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat. Andernfalls liegt darin laut BGH eine Gehörsverletzung.