Wer Anwälte bewertet, muss mitteilen, ob er Mandant war
(14.08.2024) Eine "1-Stern-Bewertung" mit dem Kommentar "Nein" für die Anwältin der Gegenseite nach einem Telefonat mit ihr kann zulässig sein - wenn klargestellt wird, dass kein Mandat bestand. Ein generelles Verbot der Bewertung erlaubt nach Ansicht des OLG Oldenburg die Meinungsfreiheit nicht.